Arbeitssicherheit

Die Betreuung von Betrieben im Bereich Arbeitssicherheit erfolgt auf der Grundlage des §1 Arbeitssicherheitsgesetzes, nach der ein Unternehmer, der Versicherte beschäftigt, verpflichtet ist, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der SDB bietet als externer Dienstleister an, den Betrieb als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu betreuen. Der zeitliche Umfang der Betreuung eines Betriebes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird durch den Unfallversicherer des jeweiligen Betriebes vorgegeben (z.B. BG). Entsprechend der zeitlichen Vorgabe und der individuellen Gegebenheiten im Betrieb erarbeitet der SDB ein Konzept für die Betreuung für den Betrieb. Die Umsetzung der Betreuung erfolgt terminlich und inhaltlich in intensiver Abstimmung mit dem Betrieb. Ein wichtiger Punkt bei der Betreuung durch den SDB ist immer die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen. So erstellt der SDB immer zur Rechnungslegung einen Teilbericht (Monats-, Quartalsbericht) und einen Jahresbericht über erbrachte Leistungen. Somit können Auftraggeber Leistungen jederzeit nachvollziehen und bei Kontrollen z.B. durch ihren Unfallversicherer oder staatliche Behörden nachweisen. Themen für die Betreuung sind z.B.:
  • Anlagensicherheit / Maschinenprüfung, CE-Konformitätsbewertung Maschinen, sicherheitstechnische Abnahmen von Maschinen
  • Arbeitsplatz- bzw. Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen
  • Explosionsschutz: Beurteilung vorliegender Explosiongefährdungen, Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitsstättenbegehungen zur Ermittlung von Unfallgefahren, Beratung zu sicherer bzw. ergonomischer Gestaltung
  • Organisation von Erste-Hilfe-Ausbildung / -fortbildung
  • Unfallanalysen und -statistik
  • Durchführung von Lärm- und Beleuchtungsmessung
  • Gefahrstoffmanagement: Erstellung von Betriebsanweisungen, Erstellung des Gefahrstoffkatasters
  • Unterweisungen: Bereitstellung von Unterweisungsmaterial, auf Wunsch Durchführung von Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Vermittlung von Arbeits- und Betriebsmedizin